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Hostauer Judeneid
Deutsche Handschrift auf Papier. 7 S. auf 4 Bl. 14-18 Zeilen
Los 1034

Zuschlag
800€ (US$ 920)

Details

"So ein Jud einen Ayd schwören wil"
Hostauer Judeneid - Taufzettel. Deutsche Handschrift auf Papier. 7 S. auf 4 Bl. 14-18 Zeilen. Schrift: Deutsche Kurrentschrift. Format: 10,8 x 7 cm. Moderner Pergamentumschlag (unter Verwendung älteren Materials). Hostau in Böhnen 1659-1662.
Sehr kleine, aber sehr gehaltvolle, umfangreiche und engbeschriebene Handschrift, die wohl einem Geistlichen, einem Gerichtsschöffen o. ä. als Vademecum diente. Auf Fol 1v nennt er sich als Wenzeslaus Adelbert Miller aus dem westböhmischen Hostau, dem heutigen tschechischen Hostoun auf halber Strecke zwischen Pilsen und Amberg. Zunächst ein:

"Verzeichnus der Hochlöbl. Bistumümer der Röm. Reichs. Annotiert von mir Wencelslao Adalberts Miller der Zeit wohhafft in der Stadt Hostau: im Königreich Böheimb: am fest s. gregorijy Anno 59". Es folgt Fol 1v ein Register mit Nennung einiger Bistümer des Heiligen Römischen Reichs wie "Straßburg", "Maytz", "Treyer" (Trier), "Cöln".

Hauptteil der kleinen, aller Wahrscheinlichkeit in sich vollständigen Handschrift ist ein ausrührliches Iuramentum Iudaeorum, ein seltener deutscher Judeneid, der ganze vier engbeschriebene Seiten umfasst (Fol 2r-3v). Der Judeneid, auch "More Iudaico", war eine von Stadtherren, Richtern und Kirchenobersten den Juden obligatorisch auferlegter Schwur auf die Gebote Moses und besiegelt mit dem höchsten Gebet "Höre Israel", mit dem sich Juden einer Anklage oder einer Beschuldigung gegenüber zur Wehr setzen konnten. Für Betroffene hatte der Judeneid, der Zwange, sich vor seinem eigenen Gott und dem Propheten Moses zu verantworten eine klar diskriminierende Konnotation und steht somit meist in Verbindung zu Herabwürdigung, Einschüchterung, Verfolgung, Hetze und Pogromen gegen die jüdische Bevölkerung

"Eines Juden Aydt. So ein Jud einen Ayd schwören wil, so sol er bey ihm haben Herrn Moyses buch, darin die Zehen gebot geschrieben stehen, und sol sie rechter Hand bis auf oder an die Knorren auf die Zehen gebot Legen. Und sol ihm der eyd schriefftlich vorgelegt werden, den sol er selbst lesen mit lauter stim: das hab ich nit gethan, und bin des gantz unschuldig, also helf mir gott, der himmel und erden erschaffen hat: und also helf mir die Ee, die gott gebott, die die gab Hern Moysi auf den berg Sinai in Zweiyen Stainen tafeln, mir und aller Juden zu trost:
Es folgt das wichtigste Gebet des Judentums "Schma Jisrael" ("Höre Israel"): "Schem Adanai elohecha laschane ... escher issa et schmo Laschane", gewissermaßen als höchste jüdische Schwurformel.

Der zweite Text (Fol 6, 7r), datiert 1662 in schwarzer Tinte hinzugefügt worden, offenbar war das kleine Heft bis dahin in Gebrauch. Es enthält einen "Taufzettel", datiert "den iij. May 1662" mit einem Taufmahngedicht, ebenfalls in deutscher Sprache, gereimt in 8 Versen zu 16 Zeilen: "Jetz und hir angezaiget ist / daz schöne kindlein Jesu Christ / Bevreyt bist du nun von Sünd / und von den gottes Liebes Kind / So wachs nun auf mit gutem vleis, Sey deinen eltern ehr und preis / ein erb der frohen Seligkeit / Welche hier allzeit ist bereit ..." (ungefähre Lesart mit Fehlern).

Der schon im frühen Mittelalter nachweisbare Judeneid wurde nahezu überall in Europa angewendet und erst im 19. Jahrhundert abgeschafft bzw. verboten (in den preußischen Erbländern am 15. März 1869). – Provenienz: Sammlung Prof. Dr. Gerhard Eis, Heidelberg, Hs. 94. Vorderer Innendeckel mit Signatur "Hs. 94" und Stempel "Prof. Dr. Gerhard Eis". Fliegender Vorsatz am Schluss mit eigenhändigen Einträgen der bibliographischen Angaben: "Veröffentlicht: G. Eis. Judeneid aus Hostau in Böhmen, Journal of English and Germanic Philology LII, 1953, S. 86-89", "G. Eis, Mitteilungen aus altdeutschen Handschriften aus dem Sudentenländern, Stifter-Jahrbuch VIII (1964), S. 174-178" und weiteres.

Lot 1035, Auction  127, Fogaccia, Gaetano, Conclusiones physico-metaphysice plurium auctorum

Fogaccia, Gaetano
Conclusiones physico-metaphysice plurium auctorum
Los 1035

Zuschlag
240€ (US$ 276)

Details

Fogaccia, Gaetano. "Conclusiones physico-metaphysice plurium auctorum Soc. Jesu Auditore Caietano Fogaccia Bergomate convictore Collegij Nobilium S. Antonij. Brixiae Anno Domini MDCCVIIII". Lateinische Handschrift auf Papier. Ca. 320 nn. Bl. 20 x 14,5 cm. 29 Zeilen. Kurrent in schwarzbrauner Sepia mit kalligraphischen Auszeichnungen. Braunes Kalbsleder d. Z. (stärker beschab, berieben, nur kleine Fehlstellen) mit Resten von RVergoldung und sprenkelmarmorierter Schnitt. Brescia 1709.
Umfangreiche Kompilationen der wichtigsten Erkenntnisse aus Physik und Metaphysik nach mehreren Autoren der Jesuitenforscher, angefertigt von dem Studenten Gaetano Fogaccia aus Bergamo, der am dortigen St. Antonius-Kolleg "Convictor" war, also "convitto", Student, der in einem jesuitischen Internat (dem Convict oder Kolleg) wohnt. Sein Studium führte ihn dann nach Brescia, wo die vorliegende Mitschrift entstand. – Leicht gebräunt, vereinzelt ein wenig Tintenfraß, geringe Fleckchen, insgesamt sehr sauber und gut lesbar.

Laertius, Diogenes
Ex Läertio de vitis philosophorum.
Los 1037

Zuschlag
100€ (US$ 115)

Details

Laertius, Diogenes. Ex Läertio de vitis philosophorum Anno 1719. Lateinische Handschrift auf Papier. 124 num. S. 16 Zeilen. Schrift: lateinische Kurrent. Format: 10,2 x 8 cm. Pergament (abgegriffen, fleckig) unter Verwendung von Material d. Z. Wohl Tiroler Raum, datiert 1719.
Kleines Breviarium philosophorum, eine Taschenkompilation aus den Viten der Philosophen nach den Schriften des Philosophiehistorikers und Doxographen Diogenes Laertius (3. Jahrhundert n. Chr.), der die Biographien der bedeutendsten antiken Philosophen und deren Lehren zusammenfasste und damit eine unerschöpfliche Quelle für unser heutiges historisches Wissen bildete.
Das interessante an dem Kompendium ist die thematische Zusammenfassung nach alphabetischen Stichwörtern wie "Admonitio", "Adolescens", "Adversa", "Aequanimitas", "Amicitia", "Amare et amor", "Arcana", "Avaritia", "Aulico", "Aurum", um allein den Buchstaben "A" zu zitieren. – Provenienz: Sammlung Prof. Dr. Gerhard Eis (1908-1982), Heidelberg, Hs. 27, mit eigenhändigem Besitzvermerk des Sammlers und dessen Stempel.

Arnhold, Christian
Artzeney Buch Vor vile Jinnerliche, und eusserliche, des
Los 1038

Zuschlag
650€ (US$ 747)

Details

Arnhold, Christian. Artzeney Buch Vor vile Jinnerliche, und eusserliche, des menschlichen Leibes zu stossenden Schwachheiten und Krankheiten, bewerthe Mittel. Deutsche Handschrift auf Papier. 1 Bl., 342 hs. num. S., 7 nn. Bl. Schrift: Kalligraphie und deutsche Kurrent. Text in Sepia mit einigen Unterstreichungen in Rotbraun. 19,5 x 16 cm. Halbleder d. Z. (Rücken mit größeren Fehlstellen, Bezug teils abgeschabt, Gebrauchsspuren, stärker bestoßen). Deutschland (Kohren bei Leipzig) 1725.
Im Jahre 1721 begonnenes, bis 1725 weitergeführtes Arzneibuch aus einer Hand, wohl Autograph von einem Schuldiener mit Namen Christian Arnhold, der über Geburts-, Tauf- und Sterberegister in die sächsische Kleinstadt Kohren zu verorten ist, das heutige Kohren-Sahlis, ein Ortsteil der Stadt Frohburg im Süden des Landkreises Leipzig.
Enthalten sind Hunderte von wertvollen Ratschlägen und Rezepten der Gesundheitsfürsorge und Humanmedizin, darüber hinaus auch ein eindrucksvolle Sprachzeugnis des Barock, das von zahlreichen Germanisten sprachlich und inhaltlich wissenschaftlich bearbeitet wurde:

"Artzeney Buch Vor vile Jinnerliche, und eusserliche, des menschlichen Leibes zu stossenden Schwachheiten und Krankheiten, bewerthe Mittel. Theils aus Eigenerfahrung, und Probä Theils auch aus erfahren, und gelehrter Leute Schrifften zusammen getragen und auffgezeichnet. Vor allein nur arme und Preßhaffte und sehr kränckliche Menschen aus Liebe bemerket, und eingetragen. Benebst einen Vollständigen Register von Christian Arnhold. Derzeit Kirch- und Schull-diener In-Jahrshayn Anno Christi 1725" (Titel).

Veröffentlichungen bzw. Teilveröffentlichung und Nenneng bei:
Gerhard Eis. Späte Paracelsus-Exzerpte aus unbekannten Handschriften, in: Eis, Vor und nach Paracelsus (1965) S. 74-93. - Karl-Heinz Weimann. Paracelsus-Bibliographie 1932-1960 (1963), S. 86. Volker Wendland, Die Gräfin von Mansfeld, eine Verfasserin spätmit-telalterlicher Rezepte, in: Medizinische Monatsschrift 23 (1969), S. 544- 548. – Etwas gebräunt, vereinzelter Durchschlag, insgesamt sehr sauber und kaum Gebrauchsspuren. - Provenienz: Sammlung Prof. Dr. Gerhard Eis, Heidelberg, Hs. 46, mit dessen Fiche mit eigenhändigem Eintrag in Tinte auf dem vorderen Innenspiegel: "Handschrift 46 Christian Anrholdt Rezeptbuch, 1725 im Besitz Doz. Dr. Gerhard Eis" und hs. "Gekauft am 12. Juni 1940 in Dresden bei Paul Alike, lt. Kat. 236, Nr. 1297". Beiliegen mehrere eigenhändige Transkriptionszettel von Eis, ferner 4 gestempelte und unterschriebene Auszüge aus dem "Geburts-, Tauf-, Sterbe-, Aufgebots- und Begräbnisregister der ev.-luth. Kirche zu Kohren", die sich auf den Autor Christian Arnhold beziehen (von 1940).

Lot 1042, Auction  127, Rönisch, Carl Ernst, "Einige Anmerkungen" - Chronik von Hubertusburg, Dt. Handschrift auf Papier

Rönisch, Carl Ernst
"Einige Anmerkungen" - Chronik von Hubertusburg, Dt. Handschrift auf Papier
Los 1042

Zuschlag
5.500€ (US$ 6,322)

Details

Witterung, Moritaten und politisches Weltgeschehen - die unveröffentlichte Chronik von Hubertusburg
Rönisch, Carl Ernst. "Einige Anmerkungen und Beobachtungen gesammlet von Carl Ernst Jänisch in Hubertusburg, bis zu Ende des 1807ten Jahres" [und:] "Fortsetzung der Anmerkungen und Beobachtungen von 1808 an gesammlet", 2 Teile in 1 Band. Deutsche Handschrift in schwarzbrauner und roter Tinte auf Papier. 48 nn.; 26, 2 w. Bl. mit zus. 148 dicht beschriebenen Seiten in deutscher Kurrent. Schriftraum ca. 28 x 18 cm. Format 35 x 22 cm. Mit kleiner Federzeichnung. Halblederalbum d. Z. mit 4 Bindebänder, Deckelbezügen in Kleisterpapier (beschabt, bestoßen, berieben) und montiertem leeren Titelschild. Hubertusburg 1770-1813.
Unveröffentlichte, sehr umfangreiche und überaus detaillierte Chronik der Güter, Ländereien und Gegenden um den Weiler Hubertusburg bei Wermsdorf und Oschatz in Sachsen, ungefähr auf halbem Wege zwischen Leipzig und Dresden. Das Jagdschloss, auf dem der sächsischen Kurfürsten und polnischen Königs August III. temporär residierte, war als barocker Prachtbau ab 1720 errichtet worden, der Autor der Handschrift Carl Ernst Rönisch war als Gärtner und Landwirt zunächst als Adjunkt, später als Verwalter der Güter tätig und begleitete diese Tätigkeiten in seinen Aufzeichnungen, wobei er minutiös das Wetter, die Witterung, das Klima, was sich alles auf die Landwirtschaft auswirkte, dokumentiert. Zur Chronik gehören aber auch alle historischen Ereignisse der näheren Umgebung, die Rönisch in den weltpolitischen Zusammenhang stellt, was die Chronik zu einer geradezu einzigartigen Quelle der Geschichtsforschung macht. Beispielsweise werden alle Truppenbewegungen der Russen, Habsburger, der Preußen und Franzosen taggenau genannt, aber auch sämtliche sich im näheren sächsischen Raum zugetragenen Moritaten, die der Autor wie folgt kennzeichnet:

"+ Ein Kreutz, auf der linken Rande bedeutet natürliche Todes Fälle; ++ Zwey Kreutz, Gemordete und Selbstentleibte; +++ drey Kreutz, durch die Justiz Hingerichtete."

Vor allem auch für die Paläoklimatologie dürfte die Chronik von unschätzbarem Wert sein, lässt sich hier doch ein nahezu lückenlos dokumentiertes Klimabild über mehr als 40 Jahre verfolgen. Rönisch schreibt u. a.:

"Im Jahre 1762 den 15 Febr: verließ ich meinen Geburts-Ort Cölln, wo mein Vater damals auf dem Königl. Jagd-Hause Hallali, als Gärtner und Hausmann diente, und begab mich auf Reisen. 1763, den 15 Febr. ist der Friede wegen des 7jährigen Krieges zu Hubertusburg geschlossen worden. In dem näml. Jahr ist mein Ehrherr, der Hofgärtner Starke in Meissen Salzverwalter worden, und mein Vater in seiner Stelle zu Hubertusburg eingerückt, jedoch mit Beybehalt des Collenschen Gartens [...]. Nach Achthalbjährigen Reisen kam ich 1769 den 11 Junii glücklich in Hubertusburg an [...]".

"1771 war ums neue Jahr die angenehmste Witterung, viele Landleute die wegen grosser Nässe vor Winters nicht hatten bestellen können, säeten jetzt ihr Winterkorn. Den 25 Januar: wurde der bekannte Kirchen Räuber Eulitz, zu Oschatz an den dortigen Raths-Galgen gehängt. Gegen Ende Januar stellte sich Frost und Schnee genug ein [...]. In diesem Monate erhielt ich auch mein Adjunctur-Decret von Dresden.", "1772 [...] Den ganzen Sommer hindurch war die Witterung vermischt mit Gewittern und fruchtbar, den 13 Sep. der erste Reiff, den 25 Sept. wurde der Mordbrenner Namens Bäumler aus Lanpertswalde, welcher 1769 in Calbitz den großen Brand verwahrlost hatte, in Großböla [Großböhla] auf einem Scheiderhaufen verbrannt.", "1774. [...] Den 27 Mart. war der Palm-Sonntag, geschahe hier zu Wermsdorf eine fast unerhörte Mordthat: Ein Weib, namens Grüblerin, erschlug mit einer Holzaxt zu erst ihren Ehemann, hernach ihres Mannes Bruders Sohn, einen Menschen von 19 bis 20 Jahren, den sie an Kinds Statt angenommen hatten, beyde schlafend und in Betten liegend. Ihre vorher geäußerte Melancholie brachte sie nach Waldheim unter die Wahnwitzigen, wiewohl sie eine härtere Strafe verdient hätte."

"1791 [...] In diesem Jahr war die bekannte Zusammenkunft des Kaisers Leopolds, und des Königs von Preußen Friedrich Wilhelm II. in Pillnitz, wo sie sich gegen die in Rebellions Stande befindlichen Franzosen verbanden, auch würklich mit ganzer Macht gegen dieselben marchierten, sich aber um die Eroberungen zankten, und darüber, so wie über den Rang selbst uneins wurden, wodurch die Franzosen nicht nur Luft bekamen, sondern die Preussen so gar auf ihrer Seite zogen. Die Kaiserin von Rußland räumte Preussen Danzig und Thoren [Thorn] ein, und es bey der Coalition zu erhalten, aber Preussen brauchte keinen Ernst mehr, ob es gleich noch ein Jahr die Campagne mit machte".

Die ständige Bedrohung durch die napoleonischen Truppen wird ebenfalls ausfühlich für den Landstrich protokolliert. So heißt es "Anno 1813 [...] den 4 [April] sehr kühl, an diesem Tage rückten in Mutzschen und umliegender Gegend viel Russische Cavallerie ein, aus dem hiesigen Magazin holten sie Hafen und Heu, in Reckwitz hatte jeder Bauer [Dienst?], den 5 hatten sie Rasttag, und gingen den 6 mit 12 Stücken Geschütz hier durch Wermsdorf nach Luppa zu, die Pferde waren schön, nicht so ihre Aufführung, den ganzen Tag heftiger Wind, den 9 ein wahrer Sommertag, abends querelten die Frösche [...]". Die kleine Randzeichnung mit einer ekliptischen Wetterskizze, die einen Regenbogen darstellt. – Vollständig, Bindung teils gelockert oder Lagen etwas ausgebunden, vereinzelte kleine Gebrauchsspuren und Braunfleckchen, teils etwas gebräunt, insgesamt sehr saubere, bemerkenswert gut lesbare Handschrift. Beiliegt ein weitere Blatt "Witterungsbeobachtung" von 1841.

Chur und Graubünden
Stadtrecht. Deutsche Handschrift auf Papier.
Los 1044

Zuschlag
550€ (US$ 632)

Details

Das Graubündner Stadtrecht von 1676
Chur. - Stadtrecht. Deutsche Handschrift auf Papier. 2 Teile in 1 Bd. Bl., 163 S., 8 w. Bl.; 1 Bl., 40 S. Ca. 36-46 Zl. Format 17,5 x 11 cm. Mit 2 hübschen Federwerk-Vignetten und kalligraphischen Auszeichnungen. Schlichter Pappband d. Z. (unteres Kapital fehlerhaft, beschabt). Chur 1774.
Graubündener Codex mit dem ausführlichen Stadtrecht für die Stadt Chur, der heutigen Hauptstadt des ostschweizerischen Kantons Graubünden, geschrieben in feinster deutscher Kurrentschrift mit Auszeichnungen in kalligraphischer Fraktur und zwei hübschen Vignetten, davon eine Blume in Federzeichnung: "Stadtrecht" (Teil I) und "Ordnungen Eines Hoch und Wohlweisen Raths, Vogtgerichts, Ehegerichts, Stadtgerichts, Avvellatz-, Kundschaffts, Offenrechts, Arrests und Prefectengerichts, Erneuert und verbessert im Jahr 1676 Abgeschrieben 1774" (Teil II). Tatsächlich markiert das Jahr 1676 einen wichtigen Zeitpunkt in der Rechtstradition der Stadt Chur, die als älteste Stadt der Schweiz gilt. Stadtrechte waren in dieser Epoche von zentraler Bedeutung für die Organisation des städtischen Lebens und die Zentralität des Ortes. Sog. "Avvellatz-Gesetze" wurden vertreten durch Avvellatz-Richter (auch Avellaz-Richter), die v. a. im 17. und 18. Jahrhundert in den "Drei Bünden" (einem Vorläuferstaat des heutigen Graubünden in der Schweiz) tätig waren, was das Stadtrecht von 1676 kodifizierte.

"Ordnung Wieder das Gotteslästern", "Ordnung des Kirchgangs halber", "Ordnung Wieder die Kupplerey", "Ordnung in Churbündischen Erbfällen", "Ordnung wegen den Pferden vor den Hirten zu treiben", es folgen zahlreiche Gewerbeordnungen, etwa: "Ordnung der Metzgereyen", "Ordnung der Pfisteren", "Ordnung der Mülleren", "Ordnung der Wagneren", "Ordnung der Flözern" und vieles mehr, mit ausführlichem Register. – Kaum größere Gebrauchsspuren, meist sehr sauber und frisch und in feinster Schönschrift sauber auf Papier gebracht.

[*]: Regelbesteuert gemäß Auktionsbedingungen. [^]: Ausgleich von Einfuhr-Umsatzsteuer.

* Alle Angaben inkl. 25% Regelaufgeld ohne MwSt. und ohne Gewähr – Irrtum vorbehalten.


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